Untersuchungen und Beratung nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Wer ohne Pause oder zu lange arbeitet, setzt seine Gesundheit aufs Spiel und kann durch die Abnahme seiner Konzentrationsfähigkeit sich und andere gefährden. Dieses Wissen zu verinnerlichen, ist in den Zeiten der zunehmenden Entgrenzung von Arbeitszeit und freier Zeit besonders wichtig.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit seinen weitreichenden Regelungen zur Arbeitszeit- und Pausengestaltung dient es der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, legt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit fest. Als Tage der Arbeitsruhe werden Sonn- und staatlich anerkannte Feiertage geschützt.

Die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten wie z.B. Gleitzeit werden vorgegeben. Nachtarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst bzw. Arbeitsbereitschaft sowie Rufbereitschaft werden gesetzlich geregelt.

Nachtarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, welche mehr als 48 Nächte pro Jahr arbeiten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebsärztliche Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit, alle drei Jahre bis zum 50. Lebensjahr und jährlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres.

 

Leistungen

  • Arbeitszeitgesetz

    Beratung zu allen Fragen der betrieblichen Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes

  • Arbeitszeitmodelle

    Beratung zu betriebsspezifischen Arbeitszeitmodellen

  • Nachtarbeitnehmer

    Durchführung der gesetzlich möglichen ärztlichen Untersuchung für Nachtarbeitnehmer