Das duale System des Arbeitsschutzes in Deutschland

Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV V2

Staatlicher Arbeitsschutz

Die Gesetzgebung und die Überwachung ihrer Einhaltung sind Aufgaben des Staates.

Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland auf der Grundlage der Europäischen Arbeitschutzrichtlinien seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) geregelt.

Arbeitssicherheitsgesetz

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)  sind  die Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit seit 1973 festgeschrieben.

Die Aufgaben des Betriebsarztes kann man in folgenden Worten kurz zusammenfassen: begehen, beobachten, beraten und untersuchen.

Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft) nehmen gegenüber den Unternehmen eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich der Einhaltung der von ihnen erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BG-Vorschriften) früher Unfallverhütungsvorschriften (UVV) genannt.

In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2  „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Unfallversicherung werden die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Seit 2011 sind hier alle Vorschriften  zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachzulesen.

Beide Säulen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes in Deutschland stellen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt – zum Wohle der Menschen und der Unternehmen.

Leistungen

  • Gesetzliche Regelungen

    Information und Beratung zu allen relevanten gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie deren aktuellen Änderungen

  • Gefährdungsbeurteilung

    Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, auch für die in den Vordergrund gerückte psychische Gefährdungsbeurteilung

  • ASA-Sitzungen

    Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)

  • Arbeitsplatzbegehung

    Regelmäßige Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

    Bewertung der Erkenntnisse und Beratung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz

  • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze

    Empfehlungen und Beratung zur Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen unter gesundheitlichen, ergonomischen und/oder leidensgerechten Aspekten

  • Berufliche Einsatzmöglichkeiten

    Beratungen und Stellungnahmen zu beruflichen Einsatzmöglichkeiten, u.a. bei leistungsgeänderten Mitarbeitern

  • Schutzausrüstung

    Beratung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

  • 1. Hilfe

    Unterstützung bei der Organisation der 1.Hilfe im Betrieb

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

    Beratung und Unterstützung bei allen Prozessen der betrieblichen Gesundheitsmanagementes (BGM)

    Durchführung von Impfaktionen z.B. Grippeschutzimpfungen,

    Beratung bei der Organisation von Gesundheitstagen, Präventionskursen zur Bewegungsförderung, Suchtbewältigung und Ernährungsberatung