Das duale System des Arbeitsschutzes in Deutschland
Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV V2
Staatlicher Arbeitsschutz
Die Gesetzgebung und die Überwachung ihrer Einhaltung sind Aufgaben des Staates.
Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in Deutschland auf der Grundlage der Europäischen Arbeitschutzrichtlinien seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) geregelt.
Arbeitssicherheitsgesetz
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit seit 1973 festgeschrieben.
Die Aufgaben des Betriebsarztes kann man in folgenden Worten kurz zusammenfassen: begehen, beobachten, beraten und untersuchen.
Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft) nehmen gegenüber den Unternehmen eine Aufsichtsfunktion wahr, insbesondere bezüglich der Einhaltung der von ihnen erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BG-Vorschriften) früher Unfallverhütungsvorschriften (UVV) genannt.
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Unfallversicherung werden die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) konkretisiert. Seit 2011 sind hier alle Vorschriften zur Grund- und betriebsspezifischen Betreuung der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachzulesen.
Beide Säulen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes in Deutschland stellen die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt – zum Wohle der Menschen und der Unternehmen.