Verkehrsmedizinische Untersuchungen,
Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen

nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Sowohl in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) als auch in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) ist gesetzlich geregelt, daß für das Führen von Fahrzeugen die körperliche und geistige Eignung des Fahrers ärztlich festgestellt werden muß. Ein Sehtest ist ebenfalls zwingend erforderlich. In Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse und dem Alter des Fahrzeugführers sind unterschiedliche Bedingungen formuliert.

Bitte bringen Sie für den Sehtest unbedingt ein Ausweisdokument mit, denn „Die Sehteststelle hat sich vor der Durchführung des Sehtests von der Identität des Antragstellers durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass zu überzeugen“ (Auszug aus der FEV).

Leistungen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

    Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

  • Fahr- Steuer - Überwachungstätigkeit

    Untersuchung der Fahr- Steuer – Überwachungstätigkeit (ehemals G 25)

  • Triebfahrzeugführerschein-
    verordnung (TfV)

    Untersuchung nach TfV in Zusammenarbeit mit der AWV Leipzig GmbH, Vierackerwiesen 4, 04179 Leipzig, Tel: 0341-24140
    (anerkannte Stelle gemäß §16 TfV)