Das aufregende Arbeitsleben beginnt
Informationen für Jugendliche
Um die Gesundheit und die ungestörte Entwicklung der Kinder und Jugendliche durch zuviel Arbeit nicht zu gefährden, wurden die Bedingungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Jugendarbeitschutzgesetz festgeschrieben.
Kinder und Jugendliche dürfen deshalb nicht zu früh mit der Arbeit beginnen und auch nicht zu lange arbeiten. Gleichzeitig dürfen sie nicht mit Arbeiten beauftragt werden, die für sie zu schwer sind oder sie gefährden.
Liebe Eltern, bitte vergessen Sie nicht, Ihre Erlaubnis zur Untersuchung schriftlich zu geben. Vielen Dank.