Eignungs- / Tauglichkeits- und Einstellungsuntersuchungen

Wir führen die für Ihr Unternehmen oder für Sie als Privatperson notwendigen Eignungs-, Tauglichkeits- und Einstellungsuntersuchungen durch.
Die Notwendigkeiten einer Eignungs- / Tauglichkeitsuntersuchung leiten sich aus der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Grundsätze der Prävention“ § 7 (DGUV V1), aus Regelungen in einzelnen Gesetzen oder der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung des Betriebes ab. Diese können Inhalt einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages sein.

Gesetzliche Regelungen für die Notwendigkeit ärztlicher Untersuchungen finden sich in folgenden Verordnungen:

  • Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
  • Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
  • Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV)
  • Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
  • Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)

Beispielhaft sei die Fahrerlaubnisverordnung erwähnt. Sie benötigen für die Beantragung und Verlängerung eines LKW- Führerscheins eine ärztliche Untersuchung einschließlich eines Sehtests. Beides können wir Ihnen anbieten.